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Nutzen

Die allermeisten Dokumente des Landesarchivs liegen allein in ihrer Entstehungsform vor – und das heißt überwiegend auf Papier. Eine Nutzung muss daher in den Lesesälen des Landesarchivs in Duisburg, Münster oder Detmold erfolgen.

Die Nutzung des Archivguts erfolgt gemäß dem Archivgesetz NRW und der Archivnutzungs- und Gebührenordnung NRW. Sie ist grundsätzlich allen interessierten Personen möglich und ist gebührenfrei.

Archivgut, das noch Schutzfristen oder anderen Nutzungsbeschränkungen unterliegt, kann nur unter bestimmten Bedingungen eingesehen werden.

Vorbereitung des Archivbesuchs

  • Ermitteln Sie online über allgemeine Informationen, Beständeübersichten und Findbücher, ob Dokumente für Ihre Frage oder Ihr Thema im Landesarchiv vorliegen können. Vermerken Sie, in welcher Abteilung des Landesarchivs diese Dokumente überliefert werden.
  • Wenn Sie zu Ihrer Frage oder Ihrem Thema zum ersten Mal im Landesarchiv forschen, empfehlen wir den vorherigen Kontakt zu einer Archivarin oder einem Archivar, um Sie auf geeignete Findbücher oder Archivalien hinzuweisen.
  • Sind Ihnen bereits die Signaturen passender Archivalien bekannt, können Sie diese per Mail an den entsprechenden Lesesaal (Detmold, Duisburg, Münster) vorbestellen. Bitte beachten Sie, dass die Aushebung möglicherweise einige Tage in Anspruch nehmen kann.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Sondergenehmigung, wenn die passenden Archivalien noch Schutzfristen unterliegen und warten Sie den Bescheid des Landesarchivs vor Ihrem Besuch ab.
  • Informieren Sie sich bei der passenden Abteilung des Landesarchivs (Ostwestfalen-Lippe, Rheinland oder Westfalen) über die praktischen Aspekte des Archivbesuchs: Öffnungszeiten, Anreise etc.
  • Denken Sie an Ihre (Handy-)Kamera, wenn Sie selbständig Reproduktionen von passenden Dokumenten anfertigen wollen.

Ihr Besuch vor Ort

Die Lesesaalaufsicht ist Ihre zentrale Ansprechpartnerin und hilft Ihnen bei allen Fragen der Benutzung gerne weiter. Bei der Lesesaalaufsicht erhalten Sie auch Ihre bestellten Archivalien, bei einem Erstbesuch auch Ihren Lesesaalausweis.

Im Lesesaal steht Ihnen der Zugang zum Archivinformationssystem V.E.R.A. zur Verfügung, mit dem Sie im Archivgut recherchieren und passende Archivalien bestellen können. Bestellte Archivalien werden mehrmals pro Tag in den Magazinen ausgehoben und Ihnen in den Lesesaal geliefert. Digitalisierte Archivalien können Sie direkt am Bildschirm einsehen.

Seit dem 1.1.2018 ist es in den Lesesälen des Landesarchivs NRW in Duisburg, Münster und Detmold möglich, eingeschränkt Fotografien von Archivgut mit einer eigenen Kamera kosten- und gebührenfrei anzufertigen.

Wenn Sie Archivgut selbst fotografieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Lesesaalaufsicht. Sämtliche Unterlagen, die fotografiert werden sollen, sind vorher der Lesesaalaufsicht zur Prüfung vorzulegen. Die Kenntnisnahme der Bedingungen, denen das Fotografieren im Lesesaal unterliegt, ist im Voraus schriftlich zu bestätigen. 

In den Lesesälen gilt die Lesesaalordnung des Landesarchivs NRW.

Digitalisierte Bestände

Eine gute Nachricht vorweg: Bei einem Umfang von rund 150 laufenden Kilometern Archivgut besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie Ihre historischen Forschungen mit Beständen des Landesarchivs betreiben können. Eine wachsende Zahl der von uns verwahrten Unterlagen können Sie online einsehen!

Das Landesarchiv NRW digitalisiert fortlaufend Archivgut aus seinen Beständen, um es online zur Nutzung bereit zu stellen. Angesichts von mehr als 150 laufenden Kilometern Archivgut mit vielen Millionen Seiten ist diese Aufgabe aber ein langfristiges Projekt.

Digitalisiertes Archivgut können Sie online einsehen. Die Digitalisate sind mit den jeweiligen Verzeichnungseinheiten verknüpft, d.h. wenn Ihre Recherche Sie zu einer digitalisierten Verzeichnungseinheit führt, finden Sie dort ein Icon vor, das auf Digitalisate hinweist Bild entfernt.. Mit einem Klick darauf öffnet sich der Viewer, in dem Sie die Digitalisate ansehen können. Über den Filter „Nur mit Digitalisat“ können Sie in der Schlagwortsuche auch gezielt nur die Verzeichnungseinheiten mit Digitalisaten ermitteln.

Schutzfristen

Nicht jedes Dokument im Landesarchiv kann uneingeschränkt eingesehen werden. Nutzungsbeschränkungen ergeben sich aus archivgesetzlichen Schutzfristen, besonderen Geheimhaltungsvorschriften oder problematischen Erhaltungszuständen.

Archivgut unterliegt in der Regel einer allgemeinen Schutzfrist von dreißig Jahren nach Entstehung der Unterlagen. Personenbezogenes Archivgut kann frühestens zehn Jahre nach dem Tod bzw. hundert Jahre nach der Geburt der betroffenen Person eingesehen werden.

Archivgut kann auch besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, etwa dem Sozial-, Steuer- oder Statistikgeheimnis. In diesen Fällen unterliegt das entsprechende Archivgut einer besonderen Schutzfrist von sechzig Jahren nach Entstehung der Unterlagen. Archivgut kann auch als Verschlusssache eingestuft sein, eine Nutzung ist in diesem Fall erst nach Aufhebung der Geheimhaltung möglich. Das Landesarchiv kann auf Antrag eine vorzeitige Nutzung zulassen, wenn ein wissenschaftlicher Zweck benannt wird oder wenn durch die Nutzung rechtliche Interessen wahrgenommen werden. Vor der Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Landesarchiv auf (Rechercheanfrage). Sollten die Unterlagen noch Schutzfristen unterliegen, dann verwenden Sie zur Antragstellung bitte den „Antrag auf Sondergenehmigung“, der Link findet sich unten. Beachten Sie auch das entsprechende Merkblatt.

In Ausnahmefällen kann der Erhaltungszustand von Archivgut eine Nutzung unmöglich machen, z.B. bei restaurierungsbedürftigen Dokumenten.

Reproduktionen

Von Archivgut des Landesarchivs können Reproduktionen angefertigt werden. Mit der Anfertigung von Reproduktionen können Sie entweder die Fotowerkstätten des Landesarchivs beauftragen oder Sie können in den Lesesälen mit einer eigenen Kamera selbständig Reproduktionen erstellen.

Die Anfertigung von Reproduktionen durch die Fotowerkstätten können Sie formlos unter Angabe von Archivsignatur und Seitenangaben sowie des gewünschten Formats beantragen. Die anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der Anlage zur Archivnutzungs- und Gebührenordnung NRW. Die Bearbeitung von Reproduktionsaufträgen dauert in der Regel bis zu vier Wochen.

Zahlungsinformation für Überweisungen aus dem Ausland entnehmen Sie dem unten aufgeführten Merkblatt unter weiterführende Informationen.

Die Anfertigung von Reproduktionen in den Lesesälen können Sie selbständig und gebührenfrei vornehmen. Die entsprechenden Bedingungen sind bei der Lesesaalaufsicht im Vorfeld schriftlich zu bestätigen. Die Lesesaalaufsicht prüft auch, ob die entsprechenden Dokumente selbständig reproduziert werden dürfen oder Hinderungsgründe bestehen (z.B. laufende Schutzfristen, bestehende Urheberrechte).

Zahlung in den Lesesälen

Seit dem 01.12.2022 ist nur noch die bargeldlose Zahlung in den Lesesälen des Landesarchivs NRW per EC-Cash Terminal möglich.
Alle gängigen bargeldlosen Zahlungsarten (EC-Karte, MasterCard, VISA etc.) werden akzeptiert.

Richtig Zitieren

Hinweise zu Archivgut aus den drei Abteilungen des Landesarchivs NRW machen Sie bitte in der folgenden Form:

  • „Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, [Bestellsignatur]“ (Kurzform: „LAV NRW OWL“),
  • „Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, [Bestellsignatur]“ (Kurzform: „LAV NRW R“),
  • „Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, [Bestellsignatur]“ (Kurzform: „LAV NRW W“),

Beispiel: Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, P 3 / 11, Nr. 4 (Kurzform: LAV NRW OWL, P 3 / 11, Nr. 4)

Entscheidend ist dabei nicht das einzelne Komma, sondern die eindeutige Benennung der Abteilung, sowie der Bestandssignatur (P 3/11) und ggf. des Beständenamens sowie der Nummer der einzelnen Verzeichnungseinheit (Nr. 4). Die Beständesignatur (ggf. der Beständename) und die Nummer der Verzeichnungseinheit bilden zusammen die Bestellsignatur.

Weitere Beispiele:

  • LAV NRW OWL, D 73 Tit. 4, Nr. 5778 oder
  • LAV NRW R, Gerichte Rep. 0011, Nr. 1245 oder
  • LAV NRW W, K 204/Regierung Münster, Wiedergutmachungen, Nr. 4404.

Nichtstaatliche Unterlagen gesucht

Das Landesarchiv kann neben staatlichen Unterlagen auch nichtamtliches Archivgut von öffentlichem Interesse übernehmen. Für die historische Forschung sind dabei authentische Quellen solcher Lebensbereiche von Interesse, die in staatlicher Überlieferung nicht oder nicht hinreichend dokumentiert sind. Verfügen Sie, Ihre Familie oder Ihr Verein/Verband über Unterlagen, die in das Überlieferungsprofil des Landesarchivs NRW passen?

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