September: Von der Zucht zur Besserung?
„Gefängnisse sollen dunkle und unheimliche Behausungen der Schuld und Erbärmlichkeit sein. Dem Gefangenen soll nur so viel Licht zugebilligt werden, als er braucht, um im Neuen Testament zu lesen.“ Diese Funktionsbestimmung wird dem Begründer des US-Staates Pennsylvania William Penn (1644-1718) zugeschrieben und lässt erahnen, wie Zuchthäuser in vormoderner Zeit aussahen.
Erst im Lauf des 19. Jahrhunderts kam es international zu umfassenden Reformen im Strafvollzug, die sich auch grundlegend auf die Architektur von Gefängnissen auswirkten. Straf- bzw. Justizvollzugsanstalten sollten nun zu Orten der Erziehung und Besserung werden und eine spätere Resozialisierung ermöglichen, indem sie etwa auch entlohnte Arbeitsplätze anboten.
Vor diesem Hintergrund wurde 1845 bis 1853 nach Vorbildern in Pentonville bei London bzw. in Berlin-Moabit die neue Strafanstalt in Münster errichtet, deren Hauptteil mit fünf Flügeln einen sternförmigen Grundriss mit einem zentralen Raum aufweist, der als Panopticon (griechisch für „alles sehend“) die gleichzeitige Überwachung aller vier Zellentrakte erlaubt. Die gezeigten Pläne stammen aus den 1860er Jahren, als die Anstalt durch Um- und Erweiterungsbauten vergrößert wurde. Auch wenn vor allem durch Kriegsschäden nur noch ein kleiner Teil des ursprünglichen Ensembles erhalten ist, steht es unter Denkmalschutz und gehört zu den ältesten Gefängnissen in Deutschland – bis der Umzug in den schon begonnenen und voraussichtlich 2026 fertigen Neubau bei Wolbeck vollzogen sein wird.
LAVNRW W, W 051/Kartensammlung A, Nr. 47598 und 47599.