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Bild eines Karteischranks

Die digitale Version der "Detmolder Kirchenbuchkartei"

Bei der Verkartung der Kirchenbücher handelt sich um ein ursprünglich analoges, als Karteikartensystem angelegtes Hilfsmittel, mit dem in den Kirchenbüchern des ehemaligen Fürstentums Lippe nach Namen recherchiert werden kann. Hierfür wurden die in den Kirchenbüchern auftauchenden „Personenstandsfälle“ nach den Namen der betroffenen Personen erfasst und in Karteikästen eingeordnet. Die analoge Version steht im Lesesaal der Abteilung OWL des LAV NRW in Detmold in Form eines sehr großen, hölzernen Karteikastens und ist dort vor Ort nutzbar. Die digitale Version soll die Nutzung online ermöglichen.

Aufbau der Kartei

Die digitale Version entspricht in ihrer Ordnung der des analogen Karteikartensystems. Die erfassten Verkartungen sind nach Gemeinden, dann nach „Personenstandsfällen“, d.h. Geburten bzw. Taufen, Konfirmationen, Heiraten sowie Sterbefällen bzw. Begräbnissen, geordnet. Innerhalb dieser Fälle ist alphabethisch nach dem Nachnamen der betroffenen Personen sortiert.In der digitalen Version ist die Sortierung an dem jeweiligen Dateinamen ablesbar. Zunächst ist der Gemeindename genannt, dann folgt ein ...

Die digitale Version entspricht in ihrer Ordnung der des analogen Karteikartensystems. Die erfassten Verkartungen sind nach Gemeinden, dann nach „Personenstandsfällen“, d.h. Geburten bzw. Taufen, Konfirmationen, Heiraten sowie Sterbefällen bzw. Begräbnissen, geordnet. Innerhalb dieser Fälle ist alphabethisch nach dem Nachnamen der betroffenen Personen sortiert.

In der digitalen Version ist die Sortierung an dem jeweiligen Dateinamen ablesbar. Zunächst ist der Gemeindename genannt, dann folgt ein Buchstabenkürzel, das für den jeweiligen „Personenstandsfall“ steht: „G“ = Geburten; „H“ = Heiraten; „K“ = Konfirmationen; „S“ = Sterbefälle. Es folgt schließlich ein Buchstabe/eine Buchstabengruppe für die Nachnamen.

Dementsprechend ergibt sich folgendes Schema:

„[Gemeindename]_[Personenstandsfall]_[Buchstabe Nachname]“

Das folgende Beispiel „Alverdissen_G_A“ bedeutet: Gemeinde Alverdissen, Geburten, Nachnamen mit dem Buchstaben A.

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Inhalt der Kartei

Die Kartei ist nicht vollständig. Es gibt ganze Gemeinden, die bisher nicht erfasst sind, ebenso kann es sein, dass ein kompletter Zeitabschnitt oder bestimmte „Personenstandsfälle“ für eine Gemeinde oder einen Zeitraum fehlen.

Der von der Kartei abgedeckte Zeitraum ist für jede Gemeinde unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Kirchenbuchführung sowie der späteren Verkartung ab. Für einige wenige Gemeinden sind Daten ab dem 17. Jahrhundert vorhanden, für die meisten erst ab dem 18. Jahrhundert. Die Erfassung endet für die meisten Gemeinden Mitte/ Ende des 19. Jahrhunderts.

Selten gibt es auch innerhalb der erfassten „Personenstandsfälle“ Lücken, d.h. dass einzelne Personen oder einzelne Buchstabengruppen fehlen. Ferner können Verunordnungen innerhalb der Kartei auf verschiedenen Ebenen vorkommen.

Auf Grund der langen Bearbeitungsdauer mit Beteiligung verschiedener Personen gibt es keine aktuelle Übersicht, mit der sich die Vollständigkeit prüfen oder darstellen ließe. Ziel der digitalen Bereitstellung der Kartei ist es, pragmatisch und mit niederschwelligem Arbeitsaufwand, die zuvor nur im Lesesaal recherchierbaren Personenstandsfälle öffentlich im Internet zugänglich zu machen. Dementsprechend erheben die hier online bereitgestellten Quellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit der Daten. Eine genaue Inventur, Korrektur oder Indexierung könnte Gegenstand späterer, bisher aber nicht geplanter Projekte sein.

Erfasste Personendaten / Qualität der Daten

Bei der Verkartung wurden die Angaben aus den Kirchenbucheinträgen übernommen. Die Kirchenbücher waren zunächst noch wenig formalisiert. Dies änderte sich erst im Laufe der Zeit, so dass die Datenbasis für die Verkarter bisweilen höchst heterogen war. Im Idealfall wurden von ihnen folgende Angaben für die jeweiligen „Personenstandsfälle“ erfasst:

  • Geburten: Nach- und Vorname des Kindes; Angaben zum Vater sowie zur Mutter, Geburtsdatum und ggf. Sterbedatum (in der Regel nur, wenn das Kind kurz nach der Geburt verstorben ist). Gelegentlich können sich Angaben zu Umständen der Geburt, Einträge zur Legitimation des Kindes oder zu Paten finden.
  • Heiraten: Nach- und Vornamen der Brautleute, Berufe sowie das Datum der Trauung
  • Konfirmationen: Nach- und Vorname der Konfirmandin/ des Konfirmanden; das Geburtsdatum sowie das Datum der Konfirmation, gelegentlich findet sich eine Angabe zur besuchten Schule
  • Verstorbene: Nach- und Vorname der/des Verstorbenen, Todesdatum und Datum des Begräbnisses, Angaben zum Beruf, den Eltern, dem Ehepartner, der Todesursache sowie dem Alter

Je nach Vorlage können einzelne Daten fehlen oder zusätzliche Informationen und Notizen auftauchen.

Die Verkartungen in den 1930er Jahren hatten den Anspruch, eine genaue Erfassung mit urkundlichem Charakter zu sein. Dementsprechend wurde auf Genauigkeit geachtet. Auch später wurden Kontrollmechanismen eingezogen, um eine hohe Qualität zu garantieren. Gleichwohl können Fehler nicht ausgeschlossen werden. In Zweifelsfällen ist es daher immer ratsam, die Angaben mit dem originalen Kirchenbucheintrag abzugleichen. Diese sind online im Kirchenbuchportal Archion verfügbar.

Historischer Hintergrund

Entstanden ist die Kartei im Kontext der nationalsozialistischen Rassen- und Verfolgungspolitik im Dritten Reich. In der NS-Ideologie ist die Reinhaltung der „arischen Rasse“ ein zentrales Leitmotiv, aus dem in der bevölkerungspolitischen Praxis das Streben nach Reinhalten, Ausmerzen und Hochzüchten erwachsen. Die biologische Abstammung jeder/jedes Einzelnen und ihr Nachweis über Generationen wurden damit zu zentralen Angaben sowohl für das persönliche Fortkommen als auch für den Verlust von Recht und Leben. So erlangte die Genealogie den Rang eines zentralen rassenpolitischen Instrumentes.

Zur praktischen Umsetzung der Rassenpolitik wurden zahlreiche Gesetze erlassen, worunter der prominenteste Gesetzeskomplex die „Nürnberger Rassengesetze“ waren. Für fast alle Menschen im Dritten Reich ergab sich daraus die Pflicht, die Abstammung nachzuweisen und einen sogenannten „Ariernachweis“ vorzulegen. Für die Archive war es eine enorme Herausforderung, den daraus erwachsenden Ansturm zu bewältigen. Für das damalige lippische Staatsarchiv waren die lippischen Kirchenbücher eine Hauptquelle zur Ermittlung der Vorfahren, da ein Teil der Bücher bereits dort archiviert war. Um die Anfrageflut besser und effektiver bearbeiten zu können, wurde in Absprache mit der Lippischen Landeskirche begonnen, die lippischen Kirchenbücher – auch diejenigen, die nicht im Staatsarchiv verwahrt wurden – durch Freiwillige zu verkarten. Ziel war es, im lippischen Staatsarchiv ein zentrales Instrument zu schaffen, mit dem möglichst effizient recherchiert, beauskunftet sowie potentiell rechtssicher beglaubigt werden konnte und zwar ohne eine Nutzung der Originale.

Aufgenommen wurden die Arbeiten 1934 und innerhalb weniger Jahre wurde ein Großteil der Bücher erfasst, ehe die Verkartungen ab 1939 bedingt durch den Zweiten Weltkrieg langsam einschliefen. Die bei der Verkartung festgestellten „Judentaufen“ sowie „Mischehen“ wurden auf eigenen Bögen erfasst und an entsprechende NS-Stellen weitergemeldet.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und des Dritten Reiches wurden die Arbeiten noch geringfügig fortgesetzt. Intensiver wurden sie mit der Einrichtung des Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe 1964 bzw. der offiziellen Gründung 1965 wieder aufgenommen und noch bis in die 1990er fortgeführt.

Wenn also die erfassten Daten an sich neutral sind, hat sich der Zweck der Kartei seit der Entstehung bis heute sehr gewandelt. Aufgebaut wurde sie als ein Instrument der Rassenpolitik mit dem Ziel, Menschen zu bewerten, gesellschaftlich auszugrenzen – bis zur physischen Vernichtung. Dass dieses Instrument in der NS-Zeit entsprechend genutzt wurde und dabei Menschen mit den erfassten Daten denunziert worden sind, ist gesichert.

Heute stellt die Kartei hingegen eine viel genutzte und wichtige Quelle vor allem für die genealogische Forschung in Lippe dar. Sie ist ein Hilfsmittel der Familienforschung mit dem Ziel, unbekannte Vorfahren zu entdecken und miteinander zu verbinden. Auch wenn der Zweck sich fundamental gewandelt hat, darf bei allem Nutzen der Ursprung nicht vergessen werden.

Ausführlich findet sich die Geschichte des lippischen Staatsarchivs im Dritten Reich und insbesondere die der Kirchenbuchkartei in: Robert Gahde, Im Dienst der Nationalsozialistischen Rassenpolitik. Das Lippische Landesarchiv in Detmold 1933-1945. In: Lippische Mitteilungen 75 (2006), S. 37-71, (Zur Kirchenbuchkartei insbesondere S. 53-60).