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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Antworten wenden Sie sich bitte direkt an das Landesarchiv: poststelle[at]lav.nrw.de.

Organisatorisches

  • Benötige ich eine Berechtigung, um im Archiv zu recherchieren?

Nein, grundsätzlich kann jede Person kann im Landesarchiv forschen. Für Archivgut, das aufgrund von Schutzfristen noch nicht frei einsehbar ist, gelten unter Umständen andere Bedingungen. 

  • Benötige ich eine vorherige Anmeldung oder einen Termin?

Nein, während der Öffnungszeiten können Sie den Lesesaal auch ohne Termin besuchen. Damit Sie direkt mit der Recherche starten können, ist es oft sinnvoll, vorab mit dem Archiv in Kontakt zu treten und Archivalien zu bestellen.

  • Kann ich die Akten bereits vor meinem Besuch in den Lesesaal bestellen?

Ja, Sie können Archivalien sowohl über das Portal archive.nrw.de als auch über Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Landesarchiv vorbestellen. Bitte achten Sie darauf, dass für die Recherche im Portal das Archiv ausgewählen, welches Sie besuchen möchten. Die Aushebung der Akten erfolgt zu bestimmten Uhrzeiten.

  • Gibt es Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Akten, die ich einsehen kann?

Ja, um die Archivalien zu schützen und sicherzustellen, dass alle Nutzenden ihre Archivalien vorgelegt bekommen, ist für die Bestellung pro Tag ein Limit gesetzt. Bitte sprechen Sie für weiter Informationen mit Ihrer Ansprechperson.

  • Gibt es Arbeitsplätze oder Lesesäle, in denen ich meine Recherche durchführen kann?

Ja, in unseren Lesesälen stehen Arbeitsplätze zur Verfügung. Es gibt PC-Arbeitsplätze und die Möglichkeit, den eigenen Laptop an eine Steckdose anzuschließen. Für die Nutzung von Mikrofilmen stehen ebenfalls Geräte bereit.

  • Gibt es WLAN-Zugang oder andere digitale Ressourcen vor Ort?

Ja, in den Lesesälen steht WLAN zur Verfügung. Wer keinen Laptop dabei hat, kann an den PC-Arbeitsplätzen recherchieren. Über das eigene mobile Endgerät können weitere Internetseiten per WLAN aufgerufen werden.

  • Gibt es Gebühren für die Nutzung des Archivs oder für bestimmte Dienstleistungen (z.B. Kopien, Scans)?

Nein, die Nutzung des Landesarchivs ist nicht gebührenpflichtig. Wenn Sie jedoch Kopien in Auftrag geben, erhalten Sie dafür einen Gebührenbescheid. Daneben können für intensive Recherchen durch die Mitarbeitenden des Landesarchivs Kosten anfallen.

  • Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

In den Lesesälen des Landesarchivs NRW ist nur noch die bargeldlose Zahlung möglich. Liegt Ihnen ein Gebührenbescheid vor, können Sie diesen per Überweisung begleichen.

Bestände

  • Welche Bestände sind im Archiv vorhanden?

Das Landesarchiv NRW übernimmt vor allem Unterlagen der Landesbehörden. Dazu gehören zum Beispiel Ministerien, Bezirksregierungen, Gerichte. Auch von den Vorgängerstaaten liegen Dokumente vor, wie Urkunde aus dem frühen Mittelalter. Daneben liegen in unseren Magazinen unter anderem Nachlässe, Siegelstempel, Aufschwörungstafeln, Personenstandsregister, Vereinsunterlagen, Parteidokumente... Die Liste ist sehr vielfältig.

  • Wie sind die Bestände des Archivs organisiert?

Bestände in Archive werden in der Regel nach dem sogenannten Provenienzprinzip gebildet. Dabei werden die Unterlagen ihrer Herkunft nach in Einheiten verzeichnet. Jede Abteilung des Landesarchivs hat eine eigene Tradition der Benennung von Beständen. Daher kommt es vor, dass die Bezeichnungen sich stark unterscheiden.

  • Gibt es Nachlässe oder Sammlungen von bestimmten Personen oder Institutionen?

Ja, das Landesarchiv übernimmt auch nichtstaatliches Archivgut. Es handelt sich um Nachlässe von Politikerinnen und Politikern oder auch Vereinsarchive. Wir sind immer auf der Suche nach historisch wertvollen Unterlagen.

  • Gibt es audiovisuelle Materialien oder digitale Medien im Bestand?

Ja, auch Fotos, Filme oder Tonaufnahmen gehören zu unseren Archivalien. Die digitale Akte wird seit mehreren Jahren in der Landesverwaltung eingeführt und genutzt. Zukünftig wird auch diese Form der Akte einsehbar sein. Digitalisierte Akten, die aus Gründen der Bestandserhaltung nicht mehr in Papierform herausgegeben werden sollen, können bereits jetzt entweder im Lesesaal oder online benutzt werden.

  • Gibt es Informationen zu bereits digitalisierten oder restaurierten Beständen?

Ja, auf den Abteilungsseiten finde Sie Übersichten zu Beständen, die digitalisiert sind. Daneben finden Sie auch eine Liste derjenigen Bestände, die aktuell nicht benutzbar sind, zum Beispiel aufgrund von Restaurierungsmaßnahmen.

 

Recherchieren und Nutzen

  • Wie finde ich spezifische Dokumente zu meinem Forschungsthema?

Grenzen Sie Ihr Thema ein und machen Sie sich Gedanken zu den Details. Welche Jahre sind relevant, bei welcher Behörde könnten Akten zu dem Thema angelegt worden sein? Darauf basierend wenden Sie sich an das Archiv, welches die Unterlagen übernommen haben könnte. Eine Suche bei archive.nrw.de kann erste Anhaltspunkte für geeignete Archive ergeben.

  • Kann ich Kopien oder Scans der Dokumente anfertigen?

Ja, grundsätzlich können in den Lesesälen selbst Fotos gemacht werden und auch Kopien in Auftrag gegeben werden. Bei jeder Archivalie muss jedoch vorab durch das Lesesaalpersonal geprüft werden, ob keine rechtlichen Vorgaben, zum Beispiel Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, dagegensprechen.

  • Gibt es Fachleute, die bei der Recherche helfen können?

Ja, Sie können sich immer gern an das Landesarchiv direkt wenden. Aus dem zuständigen Dezernat wird Ihnen jemand einen Überblick über geeignete Quellen geben. Wenn Sie möchten, dass Ihnen die Ausarbeitung der Quellen abgenommen wird, können Sie dafür einen kostenpflichtigen Dienstleister beauftragen. Eine erste Übersicht bekommen Sie auf der Seite "Familienforschung".

  • Werden Workshops oder Einführungskurse zur Nutzung des Archivs angeboten?

Einmal im Jahr findet ein Quellenworkshop für Studierende in der Abteilung Rheinland statt. Für Schülerinnen und Schüler gibt es archivpädagogische Angebote. Vereinzelt gibt es Workshops zur Familienforschung.

  • Kann das Archiv bei der Kontaktaufnahme mit anderen Archiven oder Institutionen helfen?

Die Kolleginnen und Kollegen weisen Sie auf weitere Institutionen hin, wenn diese relevante Quellen haben könnten. Den Kontakt stellen Sie selbst her.

  • Welche zusätzlichen Ressourcen (z.B. Referenzliteratur, Internetzugang) stehen vor Ort zur Verfügung?

In den Lesesälen des Landesarchivs sind Präsenzbibliotheken vorhanden. Sie können dort Bücher bestellen und vor Ort einsehen. Analoge Findbücher sind ebenfalls noch vorhanden. In einer kleinen Handbibliothek finden sich unter anderem Bücher zu den historischen Hilfswissenschaften.

 

Rechte und Nutzung

  • Welche Nutzungseinschränkungen gibt es für die Bestände?

Archivgut unterliegt dem Archivgesetz. Demnach gibt es eine allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Entstehung der Akte und personenbezogene Schutzfristen von bis zu 110 Jahren nach Geburt einer Person. Im Einzelfall können andere Vorschriften greifen, zum Beispiel das Personenstandsgesetz. Falls eine Akte gesperrt ist, kann eine Sondergenehmigung beantragt werden.

  • Darf ich Fotografien der Dokumente machen?

Ja, freie Akten ohne Material, das urheberrechtlich geschützt sein könnte, darf im Einzelfall fotografiert werden. Allerdings muss das Lesesaalpersonal jede Archivalie vor der Fotografie prüfen.

  • Wie beantrage ich Zugang zu beschränkten Beständen?

Wenn Sie Einsicht in Archivalien nehmen möchten, welche noch nicht frei einsehbar sind, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung stellen.

  • Wie zitiere ich Materialien aus dem Archiv korrekt?

Hinweise zur Zitierweise finden Sie im Bereich "Nutzen". Grundsätzlich gilt, dass eine eindeutige Benennung der Abteilung, sowie der Bestandssignatur und gegebenenfalls des Beständenamens sowie der Nummer der einzelnen Verzeichnungseinheit gegeben sein muss.

  • Welche Bedingungen gelten für die Nutzung von Reproduktionen in Veröffentlichungen?

Möchten Sie eine Abbildung einer Archivalie für Ihre Publikation nutzen, müssen Sie vorab eine Publikationsgenehmigung beantragen. 

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